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Anlässlich des heutigen Verkaufsstarts von „Everlight – Elfen an die Macht!“, dem Spiel rund um Kerzenmagie, verliebte Teenager, einen mysteriösen Fluch und Selbstverwirklichung, lässt Publisher TGC - The Games Company GmbH die Korken knallen und bietet ein einmaliges Gewinnspiel im Wert von über 4000 € an!
Gewinnt einen 3-Tages-Trip für zwei Personen nach Las Vegas, inklusive Flug und Übernachtung im berühmten Mirage Resort & Casino und Besuch der hauseigenen Zaubershow. Lasst euch in der Show, die das Illusionistenduo Siegfried und Roy berühmt machte, verzaubern und von der Stadt des Glücks in den Bann ziehen.
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Zur Teilnahme am Gewinnspiel registriert euch bitte im TGC - The Games Company GmbH Forum unter http://forum.the-games-company.com und veröffentlicht dort unter „Everlight - News und Offizielles“ einen Reim, der die Begriffe „Everlight“, „Melvin“, „Fluch“ und „Magie“ enthält. Inspirationen rund um Everlight sind auf der Website zum Spiel auf www.everlight-game.de zu finden.
Ein Beispiel:
Oh du schönes Everlight,
kriegt der Melvin seine Maid?
Wird er gar den Fluch besiegen
Oder am End’ der Magie erliegen?
Teilnahmeberechtigt sind alle, die den ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Reim muss als Antwort im TGC-Forum gepostet werden, andere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Im Nutzer-Profil des Forums müssen Vor- und Nachname während der Teilnahme sowie eine gültige Emailadresse hinterlegt sein. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht gewünscht, auch nicht unter verschiedenen Accounts, und führt zum Ausschluss. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen im TGC-Forum und auf den Webseiten des Publishers TGC - The Games Company GmbH einverstanden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Ausgabe eines Ersatzgewinns. Teilnahmeschluss ist der 12.10.2007. Moderatoren des TGC-Forums und Mitarbeiter von TGC - The Games Company GmbH dürfen an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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